„Heilung bedeutet wieder in Kontakt mit sich selbst zu kommen, Gefühl und Verstand in Einklang bringen und wieder aus der eigenen Mitte zu leben.“ – Irina Rauthmann
Sie suchen Unterstützung, um sich von emotionalen Stressmustern, Leistungsdruck, Überforderungssituationen, Burn-out, Reizüberflutung, Lebenskrisen und damit in Zusammenhang stehenden depressiven Verstimmungen, Schlafstörungen, Ängsten, körperlichen Anspannungen und Schmerzen etc. zu verabschieden?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie in Dachau und Hohenkammer arbeite ich individuell auf Sie abgestimmt mit folgenden, sich ergänzenden Therapieformen:
Bei privaten Versicherungen und Zusatzversicherungen ist eine Kostenübernahme für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz in der Regel nur sehr schwer und größtenteils gar nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten leider gar keine Heilpraktiker-Leistung für Psychotherapie. Mein Angebot richtet sich in erster Linie an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.
Als Selbstzahler einer Psychotherapie müssen Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Dies kann auch für gesetzlich versicherte Klienten, die auf einen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung warten eventuell von Interesse sein.
Die Wahrung der Diskretion ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Da keine Kostenerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden muss, entfällt die Erstellung eines Befunds mit Angabe einer Diagnose. Ihr Name erscheint somit auch in keiner Krankenkassenakte. Dies kann bei einem Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung verlangen von großem Vorteil sein. Sie umgehen damit eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie. Auch bei manchen Bewerbungen kann dies eine Rolle spielen.
Als Selbstzahler einer Psychotherapie muss die Rechnung nicht mit einer Diagnose versehen werden. Das Honorar für psychotherapeutische Behandlungskosten kann unter Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Heilkundliche Psychotherapie ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass Termine, die nicht wahrgenommen werden können, mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden müssen (Mo – Fr). Andernfalls erlaube ich mir eine Stunde Behandlung in Rechnung zu stellen.